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Foto: BMLFUW/Karl Mi...

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fotoservice

Bitte beachten Sie im Rahmen der Nutzung von Bildern des BMLFUW-Fotoservice die dazu geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Beachtung und Einhaltung bei der Bestellung von Bildern durch Sie zuvor zu bestätigen ist.

1. Allgemeines

1.1 Das Fotoservice des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) bietet eine Bild-Dokumentation der Bereiche Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Österreich.
 
1.2. Die im Fotoservice dargestellten Bilder stehen im Rahmen der Geschäftsbedingungen der allgemeinen Öffentlichkeit zum Teil kostenlos, zum Teil kostenpflichtig - bei kommerzieller Nutzung - zur Verfügung.
 
1.3. Sämtliche online-Bilder des Fotoservice werden in einer Auflösung am Bildschirm von 140 und 400 pixel angeboten. Die Nutzung dieser Bilder ist honorarfrei, die jeweils dazu angeführte Bildquelle ist aber verpflichtend anzugeben.
 
Pressebilder aus dem Aktuellordner können ohne Registrierung einzeln, in einer Auflösung von wahlweise 1024 oder 2048 pixel, per E-mail für den Abdruck bezogen werden. Die Nutzung dieser Bilder  ist unter Angabe der Bildquelle honorarfrei.
 
1.4. Bildmaterial des Fotoservice bleibt stets Eigentum des Urhebers. Es wird ausschließlich im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zu der vereinbarten Nutzungsart für eine Frist von 30 Tagen zur Verfügung gestellt. Der Urheber jedes einzelnen Bildes ist beim Bild ersichtlich gemacht, es ist entweder das BMLFUW, eine andere Institution bzw. ein Fotograf.

2. Download

2.1. Sämtliche Bilder in den Größen 140 Pixel und 400 Pixel stehen kostenfrei für eine Nutzung zur Verfügung. Beim online kopieren der Bilder sind jedoch in jedem Fall die geltenden Geschäftsbedingungen des BMLFUW zu beachten. Die Angabe der Fotoquelle im Falle einer Veröffentlichung ist verpflichtend.

2.2. Bilder, die größer als 400 Pixel sind (in der Regel 1024 Pixel und 2048 Pixel), sind teilweise kostenfrei, teilweise kostenpflichtig.

2.2.1. Kostenfrei: Sie sind mit dem Hinweise „Abdruck honorarfrei“ gekennzeichnet. Bei diesen Bildern müssen Sie sich vor dem Download registrieren lassen und die Geschäftsbedingungen zur Kenntnis nehmen. Dann können Sie mit dem per E-Mail zugesendeten Link das zuvor bestellte Bild vom Server downloaden.
 
2.2.2. Kostenpflichtig: Nach Eingabe des Passwortes und Kenntnisnahme der geltenden Geschäftsbedingungen können Sie den Download starten. Die Tarife für die anfallenden Copyright-Gebühren entnehmen Sie den Geschäftsbedingungen unter Punkt 5. Für spezielle Sondernutzungen müssen Sie sich zur Festlegung des Nutzungsentgelts mit dem Rechteinhaber direkt per E-mail in Verbindung setzen.

3. Bildbestellung Fotofachlabor

3.1. Das Bestellen von ausgearbeitetem Bildmaterial erfolgt im direkten Wege per E-Mail die Adressen der verschiedenen FotografInnen sind utner Punkt 5 angeführt.  
 
3.2. Das Bildmaterial wird per Post („Nachnahme“), Kurierdienst oder per Datenleitung zugesandt. Die dabei anfallenden Kosten werden dem Bildbesteller vom Fotofachlabor in Rechnung gestellt und sind direkt an das Fotofachlabor zu bezahlen.
 
3.3. Da das Bildmaterial in allen Fällen auf Ihre Bestellung hin angefertigt wird, ist ein Umtausch oder eine Rücknahme des von Ihnen bestellten und bereits im Fotolabor für Sie produzierten Bildmaterials nicht möglich. Reklamationen sind direkt an das Fotofachlabor zu richten.

4. Umfang der Werknutzungsbewilligung

4.1. Elektronisch übermitteltes Bildmaterial, gelieferte Originale oder Duplikate bleiben stets Eigentum des Urhebers. Es wird ausschließlich im Sinne des Urheberrechts vorübergehen zu der vereinbarten Nutzungsart zur Verfügung gestellt.
 
4.2. Im Falle der kostenfreien Werknutzungsbewilligung beträgt die Frist für das vorübergehende Zur-Verfügung-Stellen zur vereinbaren Nutzungsart 30 Tage - wenn dazu keine andere Vereinbarung mit dem jeweiligen Inhaber der Rechte vereinbart ist.  Sonderfälle bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Urhebers. 
Nach der Nutzung des Bildmaterials ist dieses aus den Datenspeichern des Bestellers zu löschen. Ebenso ist mit nicht genutztem Bildmaterial zum Ende der Nutzungsfrist zu verfahren. Eine frühere Beendigung der Nutzungsdauer tritt zum Zeitpunkt ein, zu dem das Bild nicht mehr im Online-Fotoservice des BMLFUW angeboten wird.
 
4.3. Bilddaten und Bilder, an denen der Besteller vereinbarungsgemäß ein Nutzungsrecht durch Zahlung eines Nutzungshonorars erworben hat, sind innerhalb von einem Jahr - auch bei Nichtnutzung -, gerechnet vom Datum der Nutzungsbewilligung, aus den elektronischen Speichersystemen zu löschen bzw. Originale zurückzusenden.
 
4.4. Sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte aus der BMLFUW-Bilddatenbank („Fotoservice“) liegen beim BMLFUW bzw. bei der beim jeweiligen Foto genannten Institution oder beim angegebenen Fotografen. An alle Kunden, die Bildmaterial vom BMLFUW-Online-Fotoservice beziehen, wird vom BMLFUW, der jeweils genannten Institution oder dem angegebenen Fotografen eine beschränkte, nur an diesen einen Einsatzzweck gebundene, einmalige Werknutzungsbewilligung gemäss § 24 Urheberrechtsgesetz erteilt.
 
4.5. Die Nutzungsbewilligung gilt an denjenigen ausgestellt, der sich vor dem Download oder vor der Auftragserteilung an ein Fotofachlabor identifiziert hat.
 
4.6. Die mehrmalige Nutzung, Duplizierung, Herstellung von Internegativen, Reproduktionen, Vergrößerungen und elektronische Speicherung von Bilddaten für Archivzwecke des Kunden sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Urhebers.
 
4.7. Der Besteller ist verpflichtet, dem BMLFUW oder einem von diesen verschiedenen Urheber jederzeit Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ohne Genehmigung des Urhebers Bildmaterial dupliziert, sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt oder digitale Daten aus der Bilddatenbank gespeichert hat.

4.8. Durch die Leistung von Schadenersatz und/oder die Zahlung sonstiger Kosten und Gebühren, welche nach diesen Bedingungen verrechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentums- noch über die Nutzungsbewilligung hinausgehende Nutzungsrechte am Bildmaterial des Urhebers.
 
5. Nutzungsentgelt
 
5.1. Bei kostenpflichtigem Bildmaterial (größer als 400 Pixel; in der Regel 1024 Pixel und 2048 Pixel; keine Kennzeichnung „Abdruck honorarfrei“; siehe Punkt 2.2) ist das Nutzungsentgelt mit dem Download bzw. der Bestellung fällig und zahlbar. Dies unabhängig von einer tatsächlichen Veröffentlichung

5.2. Das Nutzungsentgelt ist mit dem ausgewiesenen Rechteinhaber/Urheber individuell zu vereinbaren (in der Regel bei der Bereitstellung des Passwortes), sofern nicht für Bilder mit folgender Kennzeichnung nachfolgende Tarife zur Anwendung kommen. Die standardisierten Tarife gelten für Veröffentlichungen in Print- und elektronischen Medien im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung:



Übersicht zur den Varianten von Abgeltungsbeiträgen für Bildnutzungsrechte   
 
in jedem Fall einer öffentlichen Bildnutzung ist die
Quellenangabe  zum Bild
verpflichtend, dies gilt für jedes Presse und/oder Fachbild des BMLFUW
z.B.:
BMLFUW/ Name des Fotografen oder der Fotografin 

 
  
Kosten für die Bildnutzung: Abdruck ist honorarfrei
 
 
Autorisierte zur Bildmanipulation 
  
 
 
bei kommerzieller Nutzung
von Bildern des BMLFUW
z.B. Werbekampagne, Bildband
ist verplichtend die Bildquelle anzugeben und das dafür festgelegte Nutzungentgeld an das BMLFUW zu entrichten

 
Nutzungsentgeld  Ressortbildern in 
Euro inkl. 20% MWSt  
 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
BMLFUW 
50,87 
 
BMLFUW/Spanische Hofreitschule 
 50,87 
 

 
BMLFUW/Bundesgärten 
 36,34 
 
Quellenangaben
wenn die Rechte für eine kommerzielle
Nutzung beim Fotografen oder der Fotografin sind
 
Anfragen dazu sind direkt zu senden an: 
Hopimedia 
Preis auf Anfrage 
 

 
Karl Michalski 
Preis auf Anfrage 
 

 
Photoatelier Laut 
Preis auf Anfrage 
 

 
Karl Buchgraber
 
Preis auf Anfrage 
 
 
     
     
     
 
Rita Newman

 
Preis auf Anfrage 
 
 

5.3. Der zu entrichtende Geldbetrag für die Bildnutzungsrechte ist mittels Zahlschein (liegt bei jeder Bank oder Post auf) dem BMLFUW oder dem entsprechenden Rechteinhaber (Preis nach Anfrage) unter Angabe der jeweiligen Bildnummer anzuweisen.
 
5.4. Zahlungen an das BMLFUW sind auf das PSK-Konto BLZ. 60.000, Kontonummer 50 60 007 zu überweisen.
 
5.5. Zahlungen an die Bundesgärten PSK-Konto: BLZ. 60.000, Kontonummer 50 60 818 sind auf das zu überweisen. 

Nutzungsentgelte werden spätestens ein Monat nach der vom Besteller bekundeten Verwendungsabsicht zur Zahlung fällig, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgte.
 
6. Verwendung und Bearbeiten von Bildmaterial  

6.1. Jede Nutzung unterliegt dem österreichischen Urheberrecht. Die Angabe der Bildquelle wie z.B. BMLFUW bzw. die jeweilige Institution oder den angegebenen Fotografen ist gemäß § 13 UrhG (Fotografen- und Urhebervermerk) in jedem Fall verpflichtend. Dies muss in einer Weise geschehen, die keinen Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild zulässt. Sammelbildnachweise sind nur zulässig, wenn sie diese Kriterien zweifelsfrei erfüllen.
 
6.2. Bei jeder Veröffentlichung ist das BMLFUW als Bildquelle und mittels Schrägstrich nachgesetzt, der Name des jeweiligen Fotografen zu nennen. Ein Beispiel für den Bildnachweis: Foto: BMLFUW/HOPI.
 
6.3. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder jeden anderen auch elektronischen Medien, soweit keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
 
6.4. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
 
6.5. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschung in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadenersatzpflichtig.
 
6.6. Der Verwender hat das BMLFUW bzw. den Urheber von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

6.7. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind dem BMLFUW zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. Bei elektronischer Nutzung der Bilder in Online-Medien ist dem BMLFUW ein digitaler Screenshot der entsprechenden Seite mit Angabe der URL oder ein anderer Beleg zu übermitteln.
 
7. Nutzungsbeschränkungen  

7.1. Es ist generell verboten, das Bildmaterial für die Bewerbung anderer Staaten als Österreich einzusetzen.
 
7.2. Die Verwendung des Bildmaterials zum Nachteil des Ansehens der österreichischen Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie der Spanischen Hofreitschule und der Österreichischen Bundesgärten wird vom BMLFUW ausdrücklich untersagt.
 
7.3. Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist das BMLFUW über den neuen Verwendungszweck zu informieren.
 
7.4. Das BMLFUW ist berechtigt, eine bereits erteilte Werknutzungsbewilligung jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Als wichtiger Grund gelten die Nichteinhaltung der Geschäfts- und/oder Bestellbedingungen, insbesondere ein bestimmungswidriges Verwenden des Bildmaterials in den oben angeführten Fällen oder die Nichteinhaltung der vorgegebenen Zahlungsziele gegenüber dem BMLFUW, bzw. der jeweils angegebenen Institution bzw. dem ausgewiesenen Fotografen.

7.5. Der Entzug der Werknutzungsbewilligung erfolgt auf geeignetem Weg, in der Regel mittels schriftlicher Mitteilung des BMLFUW bzw. des jeweiligen angegebenen Rechteinhabers an den Bildbesteller bzw. der jeweiligen Person oder Firma, die das Bild zu nutzen plant.
 
8. Haftung und Gewährleistung

8.1. Die Haftung und Gewährleistung des BMLFUW beschränkt sich auf den Bestand und die Übertragung der Werknutzungsbewilligung am bestellten Bildmaterial. Eine weitergehende Haftung und Gewährleistung wird ausgeschlossen.
 
8.2. Wird das BMLFUW durch eine vereinbarungswidrige Nutzung des Bildmaterials in ihren Rechten an diesem Bildmaterial verletzt, kann der Besteller (Kunde) nach den Bestimmungen des Urheberrechts auf Unterlassung, Beseitigung und Urteilsveröffentlichung gerichtlich belangt werden. Sinngemäßes gilt für vom BMLFUW verschiedene Rechteinhaber.
 
8.3. Eine Haftung des BMLFUW gegenüber dem Besteller für Schäden, welche aus dem Entzug der Werknutzungsbewilligung entstehen, ist ausgeschlossen.
 
9. Datenschutz

9.1. Der Nutzer wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass der Anbieter seine vollständige Anschrift, alle für die Rechnungserstellung und den Betrieb des Online-Systems notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet.
 
9.2. Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers an Dritte weitergegeben.
 
9.3. Der Nutzer erteilt sein Einverständnis, dass das BMFLUW dem Nutzer des Online-Fotoservices fallweise Informationen über Tätigkeiten, Neuigkeiten und Angebote übermittelt.
 
10. Gerichtsstand
 
10.1. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Vertragspartner, soweit dies zulässig ist, Wien.
 
10.2. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt österreichisches Recht, soweit nichts anderes vereinbart ist.
 
10.3. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen.
 
11. Kontakt
 
Bei allen Fragen und/oder weiterem Informationsbedarf bitten wir Sie, sich an das BMLFUW, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit zu wenden. Die Mail-Adresse lautet: bernhard.kern@lebensministerium.at